Sträucher und Bäume, die aus Ihrem Garten auf den Gehsteig oder die Straße wachsen, müssen geschnitten werden.

Durch die reichlichen Niederschläge sprießt die Vegetation kräftig und wächst mancherorts aus den Gärten weit auf den Gehsteig oder die Straße. Sie behindert damit nicht nur die Fußgänger, sondern versperrt auch die Sicht und ist mitunter hinderlich für große LKWs wie z.B. jene der Firma Saubermacher, die uns immer wieder ihr Leid klagt. Aus diesem Anlass möchten wir alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer an ihre Verpflichtung gemäß § 91 StVO erinnern, wonach Sträucher, Bäume und Hecken so zu schneiden sind, dass Gehsteige und Straßen ungehindert benutzbar sind.

Im Sinne eines guten und sicheren Miteinanders bedanken wir uns schon jetzt für Ihre Mithilfe!

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